Sobald das Kind den ersten Abschluss in der Tasche hat, ist also das Ende der Unterhaltspflicht in Sicht: nach einer Ausbildung sofort, nach einem Studium drei Monate nach dem ersten berufsbildenden Abschluss. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Show
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kindesunterhalt ab 18. Auch erfahren Sie, wie ISUV Sie als Mitglied bei Ihren Unterhaltsfragen unterstützen kann. Darüber hinaus finden Sie am Ende dieser Seite vielfältige Literaturhinweise als mögliche "Hilfe zur Selbsthilfe".
Inhaltsverzeichnis
Der Kindesunterhalt ab 18 ist bei Veranstaltungen und Fachreferaten in unseren Kontaktstellen ein „beliebtes“ Thema. Als ISUV-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich bei Fragen dazu vertrauensvoll an die Kontaktstellenleiter zu wenden oder sich bei Veranstaltungen mit anderen Mitgliedern sowie im ISUV-Forum auszutauschen. Als ISUV-Mitglied profitieren Sie von einer schriftlichen Rechtsberatung. Wir beantworten Ihre Fragen zum Kindesunterhalt ab 18 auch gerne schriftlich und bieten Ihnen umfassende Informationen, Hilfe zur Selbsthilfe, Anregungen zu Initiativen sowie transparenten Expertenrat. Beachten Sie außerdem unsere Merkblattempfehlungen am Ende dieser Seite. Als ISUV-Mitglied erhalten Sie 50% Rabatt auf Merkblätter und Ratgeber. Mit unserem leicht verständlichen Ratgeber verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über alles Wichtige. Diese weiteren Mitgliedsvorteile erwarten Sie. Jetzt Mitglied werden Allgemeines zum VolljährigenunterhaltMit Vollendung des 18. Lenbensjahres entfällt die Aufteilung in Natur- und Barunterhalt, bei dem ein Elternteil betreut – der andere zahlt . Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern, die immer unterhaltsberechtigt sind, müssen volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch (Kindesunterhalt ab 18) selbst geltend machen, wenn sie noch keine eigene Lebensstellung erreicht, bzw. nicht in der Lage sind sich selbst zu "unterhalten". Die Unterhaltszahlungen werden in der Regel auf das eigene Konto des Kindes überwiesen.
Kindesunterhalt ab 18: AnspruchsgrundlagenBeim Anspruch des Volljährigenunterhalts / Kindesunterhalts ab 18 sind drei Aspekte zu prüfen:
Kindesunterhalt ab 18: Unterhaltspflicht der ElternFür die Verpflichtung zum Kindesunterhalt ab 18 ist weniger wichtig, ob das Kind 18 Jahre alt ist, sondern ob es seine Schulausbildung abgeschlossen hat und für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann. Die Richtlinie 18 Jahre ist eigentlich nur relevant, weil es mit 18 Jahren weniger Betreuung / keiner Betreuung mehr bedarf. Beim volljährigen Kind wird das Kindergeld komplett von der Unterhaltszahlung abgezogen. Die Ausbildungsvergütung im Fall einer Lehre wird angerechnet, wobei 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen abgezogen werden können.
Der Unterhaltpflichtige kann immer eine umfassende Auskunft vom volljährigen Kind verlangen. Auskunft heißt Information über den erfolgreichen Fortgang der Ausbildung. Eine Bestätigung, dass das Kind eine Ausbildung ableistet, eine spezifische Schule mit Berufsabschluss besucht, ist zu wenig. Zwischen unterhaltsberechtigtem Kind und den unterhaltspflichtigen Elternteilen besteht ein gegenseitiger Auskunftsanspruch.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Kindesunterhalt ab 18. Mehr erfahren Kindesunterhalt ab 18 berechnenEin ISUV-Mitglied bittet ISUV-Kontaktanwalt Dirk Schulz, Fachanwalt für Familienrecht aus Stendal, um schriftliche Rechtsauskunft.*
Wie viel Kindesunterhalt muss ich für mein volljähriges Kind zahlen?Wenn sich volljährige Kinder noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, schulden beide Elternteile Barunterhalt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Verhältnis ihrer Einkünfte. Die Eltern müssen den Einkommensbestandteil für Unterhaltszahlungen einsetzen, der über dem monatlichen Selbstbehalt in Höhe von 1.160,00 € liegt.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über das Wichtigste zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 (Stand 01.01.2023). Unterhalt für StudentenFür Studenten, die nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen, kann der angemessene Unterhaltsbedarf in der Düsseldorfer Tabelle unter Punkt 7 nachgelesen werden. Grundlage für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen beider Eltern. Den Eltern muss ein erhöhter Selbstbehalt von 1400 EURO verbleiben. Kann ich den Unterhalt direkt an das Kind zahlen?Kann ich den Unterhalt direkt an das Kind zahlen? Ab Vollendung des 18. Lebensjahrs haben Kinder einen Anspruch auf Barunterhalt gegenüber beiden Eltern. Im Falle von getrennt lebenden Eltern auch von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Wem steht der Unterhalt zu dem Kind oder der Mutter?Unterhalt, den Sie an Ihre Kinder zahlen, hat normalerweise Vorrang vor allen anderen Unterhaltspflichten. Eltern müssen für den Unterhalt ihres Kindes auch aufkommen, wenn eine Stiefmutter oder ein Stiefvater in das Leben ihres Kindes tritt.
Wie wird der Unterhalt für 18 jährige berechnet?Diese Formel berechnet, abhängig von dem Einkommen, den zu zahlenden Anteil am Kindesunterhalt ab 18. Die Formel ist allgemein: (X Euro Unterhaltsanspruch * X Euro Einkommen des Elternteils) / X Euro Gesamteinkommen beider Elternteile = X Euro zu zahlender Unterhaltsanteil.
Wann beginnt Volljährigenunterhalt?§ > 1612a Abs. 3 BGB bezieht sich nur auf den > Minderjährigenunterhalt. Der Volljährigenunterhalt beginnt also mit dem 18. Geburtstag des Kindes und nicht erst am Ersten des Monats, in den der Geburtstag fällt oder gar erst am Ersten des folgenden Monats.
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