Wie viel leute dürfen sich treffen berlin

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Aktuelle "Corona"-Regeln und Ausnahmen

Es gelten die aktuellen Verordnungen und Gesetze von Senat und Bundesregierung. 

Ferner gelten die Hygienerahmenkonzepte u.a. der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Landeskirche.

Aus den staatlichen und kirchlichen Regelwerken ergeben sich folgende Regeln für unsere Kirchengemeinde Berlin-Rudow:

Für Gottesdienste, Amtshandlungen, Andachten Offene Kirchen gelten unter Einhaltung der allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln:

  • Es gelten die bekannten AHA-Regeln. Es wird ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten. Bei Gottesdienstbesucherzahlen in der Dorfkirche von über100 Teilnehmenden, tragen alle Besucher durchgehend die Maske komplett über Mund und Nase.
  • Innerhalb und außerhalb von Kirchengebäuden ein Mindestabstand von 1,5 Metern in jede Richtung. Es müssen im Garten keine Gesichtsmasken mehr getragen werden.
  • Es müssen in geschlossenen Räumen keine FFP2-Masken mehr getragen werden.
  • Der Abstand zu anderen Personen muss in jede Richtung 1,5 Meter betragen.
  • Personen desselben Hausstandes dürfen zusammensitzen.
  • Personen mit Erkältung (-ssymptomen) bleiben bitte den Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen fern. Ebenso bleiben Personen mit bestätigter Covid19-Erkrankung den Gottesdiensten und Veranstaltungen fern. Vielen Dank.
  • die Toiletten mit Waschgelegenheit sind für das Händewaschen zugänglich,
  • Sämtliche körperliche Berührungen sollen vermieden werden, das gilt auch für religiöse Handlungen (wie Segnungen, Friedensgruß, Abendmahlausteilung) und den Austausch von Gegenständen.
  • Bei Abendmahlfeiern ist dringend auf Abstand zu achten.
  • Die Kollekte wird am Ausgang gesammelt.
  • Für Gruppen, Kreise und Veranstaltungen dürfen sie gerne zu uns kommen.
  • Je nach Größe der Räume ist die Anzahl der Personen, die die Räume nutzen, begrenzt.

Die Hygiene- und Schutzregelungen sind folgende:

  • Zum Schutz der Mitarbeiten*innen und der Besuchenden gilt die Einhaltung der Abstandsregel von min. 1 Meter zur nächsten Person, sowie wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
  • Auf regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren muss geachtet werden. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich sowie den sanitären Anlagen bereit.
  • Die Berührung von Türen, Handläufen etc. soll grundsätzlich vermieden werden.
  • Die genutzten Räumlichkeiten müssen nach jeder Nutzung gut gelüftet und die Tische sowie Stühle gereinigt und desinfiziert werden. Der Gemeindesaal wird technisch belüftet. Die Luftreiniger in den anderen Räumlichkeiten sind in Betrieb zu nehmen.
  • Es dürfen Getränke und Speisen ausgegeben werden. Es gibt keine Selbstbedienung. Jede Person darf eigene Speisen und Getränke mitbringen und selbst verzehren.
  • Alle Räume, auch Nebenräume  wie sanitäre Anlagen werden entsprechend der Hygiene und Achtsamkeit gereinigt und desinfiziert.
  • Die Räumlichkeiten der Gemeinde sind für private und kommerzielle Nutzung geschlossen.

Für das Gemeindebüro gilt:

Zum Schutz der Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich findet kein Publikumsverkehr statt.

Es gibt ausschließlich telefonische Sprechstunden.

Zwingend notwendige Besuche können telefonisch vereinbart werden.

Corona-Regeln für Weihnachten im Überblick

Weihnachten in der Pandmeie: die aktuell geltenden Maßnahmen und Informationen bezüglich der Coronasituation in Berlin im Überblick.

© Pexels/Anna Shvets

Wer als Berliner oder Besucher Weihnachten in der Hauptstadt in verbringen möchte, benötigt aktuelle Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Regeln im Hinblick auf die Pandemie.

Corona-Regeln für Weihnachten 2022

Momentan ist noch nicht abzusehen, welche Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit 2022 gelten werden. Diese Seite wird rechtzeitig aktualisiert - weitere Infos folgen in Kürze.

SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

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© pexel

Weihnachten in der Corona-Pandemie

Wie feiern wir Weihnachten in der Pandemie? Hier finden Sie Vorschläge und Informationen für ein besinnliches Fest. mehr

Ob private Kontakte, Maskenpflicht oder Partys im Freien: Der Berliner Senat hat sich am Dienstag auf weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen verständigt. Die neuen Regeln sollen am Freitag im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden und am Sonnabend, 10. Juli, in Kraft treten, kündigte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach der Sitzung des Senats an.

Eine zentrale Änderung betrifft die Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen. Die Regelung, dass sich nur bis zu zehn Menschen aus maximal fünf Haushalten treffen dürfen, fällt komplett weg - künftig gibt es in Wohnungen keine Obergrenze mehr. Eine Sonderregelung gibt es jedoch für private Feiern.

Draußen gilt weiterhin die Obergrenze von höchstens 100 Personen bei privaten Zusammenkünften. Eigene Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Für organisierte Veranstaltungen mit Hygienekonzepten wurden weitere, nun teilweise großzügiger gestaffelte Obergrenzen festgesetzt.

Eine im Alltag spürbare Änderung betrifft auch die Maskenpflicht: In der Regel reicht künftig eine einfache OP-Maske aus, insbesondere auch beim Einkaufen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Kunden wird aufgehoben. Zwei wichtige Ausnahmen gibt es dennoch: Im öffentlichen Nahverkehr sowie bei körpernahen Dienstleistungen muss weiter eine FFP2-Maske getragen werden.

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Die Corona-Regeln im Überblick:

  • Dort, wo eine Maskenpflicht besteht, ist grundsätzlich eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, sofern nichts Abweichendes geregelt ist. Beim Einkaufen, auf Märkten oder in der Gastronomie reicht also künftig eine einfache OP-Maske. Die wichtigsten Ausnahmen: Eine FFP2-Maske ist bei körpernahen Dienstleistungen und in Bussen und Bahnen zu tragen.
  • Keine Personenobergrenze mehr bei privaten Treffen in der Wohnung: Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden aufgehoben, bisher waren zehn Personen aus fünf Haushalten erlaubt. Im Freien gilt weiterhin eine Obergrenzen von maximal 100 Personen für private Treffen.
  • Bei privat organisierten Feiern in Innenräumen soll es Kalayci zufolge bei einer Obergrenze von 50 Personen bleiben. Gemeint sind damit Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliches. Unklar blieb zunächst allerdings, ob eine Unterscheidung zwischen einem einfachen Treffen (ohne Obergrenze) und einer privaten Feier (mit Obergrenze) immer trennscharf möglich sein wird. Kalayci zufolge sind dann mehr Gäste bei privaten Feiern möglich, wenn sie gewerblich ausgerichtet werden - also in einem Hotel oder durch eine Eventagentur. Dann gelten die Obergrenzen für Veranstaltungen.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nun mit bis zu 1000 zeitgleich Anwesenden erlaubt, bisher waren es 500. Bei maschineller Lüftung wird die Obergrenze sogar auf 2000 Personen angehoben, sofern die Vorgaben des Hygienerahmenkonzeptes der jeweils zuständigen Senatsverwaltungen (Kultur, Wirtschaft oder Sport) eingehalten werden.
  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 2000 zeitgleich Anwesenden mit entsprechenden Hygieneregeln erlaubt.
  • Großveranstaltungen beginnen in Berlin im Freien schon bei 2000 und in Innenräumen bei 1000 zeitgleich Anwesenden. Für sie gelten die Regeln, die die Bundesländer ebenfalls am Dienstag eigentlich erst ab 5000 Personen vereinbart hatten. Für die Genehmigung sind Einzelfallentscheidungen nötig, in Betracht kommen etwa Bundesliga-Fußballspiele. Maximal dürfen 25.000 Personen anwesend sein, die Kapazität der Veranstaltungsorte darf jedoch zu maximal 50 Prozent ausgenutzt werden. Weitere Rahmenbedingungen: eine Inzidenz unter 35, negative Tests, Abstandsgebot, begrenzter Alkoholausschank und ein Zutrittsverbot für alkoholisierte Personen.
  • Clubs dürfen größere Partys im Freien organisieren: Tanzveranstaltungen sind draußen ebenfalls mit bis zu 1000 Gästen gleichzeitig erlaubt, bisher waren es 500; in Innenräumen sind sie weiterhin untersagt.
  • Weitere Vorgaben für Veranstaltungen: Bei mehr als 20 zeitgleich Anwesenden ist den Besucherinnen und Besuchern ein fester Sitzplatz zuzuweisen, sofern nicht alle Anwesenden negativ getestet sind. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt bei mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen eine Testpflicht. Bei Veranstaltungen im Freien sowie beim professionellen sportlichen Wettkampfbetrieb gilt eine Testpflicht erst bei mehr als 750 Personen.
  • Einzelhandel, Museen oder Galerien dürfen künftig mehr Besucher gleichzeitig empfangen. Bisher war eine Person pro zehn Quadratmeter erlaubt, ab Sonnabend ist eine Person pro fünf Quadratmeter gestattet.
  • Die Terminbuchung bei Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren Angeboten zu touristischen Zwecken entfällt. Zudem müssen teilnehmende Personen nur negativ getestet sein, soweit dort geschlossene Räume aufgesucht werden.
  • Das Alkoholkonsumverbot auf Parkplätzen wird gestrichen.

Kalayci ging bei der Pressekonferenz auch auf die schwächelnde Impfkampagne ein. „Die Nachfrage nach Impfterminen stagniert etwas“, sagte die SPD-Politikerin. Sie plädiere daher dafür, den Schwerpunkt nun auf Sonderkampagnen mit mobilen Impfteams zu legen, um viele Menschen zu erreichen. „Wir müssen in die Kieze rein gehen, dorthin, wo möglichst viele Menschen sind.“ Ihr Ziel sei es, Impfangebote niederschwelliger zu machen als bisher, etwa auf Straßen oder an Supermärkten.

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Laut Corona-Lagebericht des Landes haben bislang 55,9 Prozent der Berliner Bevölkerung mindestens eine Impfung erhalten, 37,3 Prozent haben einen vollständigen Impfschutz. Kalayci verwies darauf, dass Wissenschaftler einen Anteil von 80 Prozent vollständig Geimpfter für nötig halten, um gegen das Coronavirus, vor allem die aggressivere Delta-Variante, eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen.

Kalayci: Überzeugungsarbeit fürs Impfen bei jungen Erwachsenen nötig

Kalayci sprach von einer aktuell kritischen Phase. Während veröffentlichte Impftermine in den Impfzentren früher schnell vergeben gewesen seien, dauere es mittlerweile eine Woche bis zehn Tage, ehe dies der Fall ist. Ähnliches höre sie aus Arztpraxen. 

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Es gebe einen harten Kern von Menschen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Aber viele andere, die aus unterschiedlichen Gründen noch zögerten, gelte es zügig zu erreichen und zu überzeugen. „Wo wir deutlich Überzeugungsarbeit leisten müssen, ist bei den jungen Erwachsenen“, nannte die Senatorin ein Beispiel.

Nur wenn das Impftempo so bleibe wie zuletzt und viele das Angebot annähmen, könnten 80 Prozent der Berliner Bevölkerung im August mindestens eine Impfung und im September vollständigen Impfschutz haben, ergänzte Kalayci. Sie rief die Menschen auf, sich impfen zu lassen. Dies bedeute Schutz für jeden Einzelnen und sein Umfeld, habe aber auch etwas mit gesellschaftlicher Verantwortung zu tun. (Tsp, dpa)

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