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Artikel druckenDrucken Alkohol am Steuer Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und damit die Verkehrssicherheit. Die Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer. Wer ein Fahrzeug lenkt, muss sich der Verantwortung für Gesundheit und Leben bewusst sein, die damit verbunden ist. Ganz abgesehen von den drohenden gesetzlichen Sanktionen.
Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille sind zwischen 300 Euro und 3.700 Euro Verwaltungsstrafe fällig. Wird man das erste Mal alkoholisiert beim Autofahren erwischt, behält man zwar den Führerschein, allerdings gibt es dafür eine Vormerkung im Führerscheinregister. Eine zusätzliche Verschärfung bringt das Vormerksystem für Wiederholungstäter: Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, ordnet die Behörde eine Maßnahme, wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen an, die zusätzlich mindestens 200 Euro kostet. Beim dritten Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren gibt es kein Pardon mehr - der Schein ist für mindestens drei Monate weg. Wer mehr als 0,8 Promille "intus" hat, zahlt für die Alko-Fahrt mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für 1 Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für 3 Monate. Außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden (100 Euro). Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet. Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird. Informationen zu den Rechten und Pflichten beim Alkoholtest finden Sie unter häufige Fragen und Antworten. ÖAMTC TippWenn einmal kräftig gefeiert wird: Eine Taxifahrt ist nicht immer billig. Aber oft die beste Investition in die Verkehrssicherheit. Obwohl man sich nüchtern fühlt, kann man noch Restalkoholbestände im Blut haben. Beim Alkoholabbau helfen übrigens weder starker Kaffee noch ein Katerfrühstück oder sonstige "Promille-Killer". Der Körper hält sich an seine eigenen Regeln: Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut. Rechte und Pflichten zum Alko-Test. Die Polizei kann noch Stunden nach Fahrtende einen Alkoholtest verlangen. Weihnachtszeit ist Punsch- und Glühweinzeit - Jurist klärt über gängie Mythen auf. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich nach dem Genuss von alkoholischen Getränken nicht mehr hinters Steuer … |